Funcke, Jan Christoph: Die sogenannte actio quasinegatoria : zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. von / Schriften zum Bürgerlichen Recht 401 - gebrauchtes Buch
2010, ISBN: 9783428129621
[PU: Berlin : Duncker & Humblot], 490 S. 24 cm Broschur.
Mängelexemplar-Kennzeichnung auf unterem Seitenschnitt, sonst sehr guter Zustand. Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlic… Mehr…
[PU: Berlin : Duncker & Humblot], 490 S. 24 cm Broschur.
Mängelexemplar-Kennzeichnung auf unterem Seitenschnitt, sonst sehr guter Zustand. Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deliktisch geschützten Rechtsgüter zu. Dabei stützte es sich vor allem auf eine Analogie zur 'actio negatoria' des 1004 BGB, die dem Institut der quasinegatorischen Unterlassungsklage seinen Namen gab. Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstoßes gegen - im Wege des 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen. Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschließlich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung. Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Annahme eines materiellrechtlichen Unterlassungsanspruchs: Problemstellung - Die Entwicklung des materiellrechtlichen Anspruchs - Der Anspruch des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Der Unterlassungsanspruch als materielles Substrat der Unterlassungsklage - 2. Teil: Die Begründbarkeit quasinegatorischer Unterlassungsansprüche: Die Entwicklung des quasinegatorischen Rechtsschutzes in Rechtsprechung und Literatur - Quasinegatorische Unterlassungsansprüche zur Durchsetzung strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Verbotsnormen - Quasinegatorische Unterlassungsansprüche zum Schutz der in 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter - Das Nachbarrecht als Anwendungsgebiet des Quasinegatorischen Rechtsschutzes? - 3. Teil: Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis ISBN 9783428129621, DE, [SC: 3.00], gebraucht sehr gut, gewerbliches Angebot, [GW: 657g], Banküberweisung, Offene Rechnung, PayPal, Internationaler Versand<
Jan Christoph Funcke: Die sogenannte actio quasinegatoria. - Taschenbuch
2010, ISBN: 9783428129621
Zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. Buch, Softcover, Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelte… Mehr…
Zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. Buch, Softcover, Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deliktisch geschützten Rechtsgüter zu. Dabei stützte es sich vor allem auf eine Analogie zur 'actio negatoria' des § 1004 BGB, die dem Institut der quasinegatorischen Unterlassungsklage seinen Namen gab. Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstoßes gegen - im Wege des § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen. Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschließlich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung. [PU: Duncker & Humblot], Seiten: 490, Duncker & Humblot, 2010<
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Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs liess das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deli… Mehr…
Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs liess das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deliktisch geschützten Rechtsgüter zu. Dabei stützte es sich vor allem auf eine Analogie zur 'actio negatoria' des 1004 BGB, die dem Institut der quasinegatorischen Unterlassungsklage seinen Namen gab. Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstosses gegen - im Wege des 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen. Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschliesslich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung. Bücher > Fachbücher > Recht > Zivilrecht 23.4 cm x 15.6 cm x 3.2 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deliktisch geschützten Rechtsgüter zu. Dabei stützte es sich vor allem auf eine Analogie zur 'actio negatoria' des 1004 BGB, die dem Institut der quasinegatorischen Unterlassungsklage seinen Namen gab. Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstoßes gegen - im Wege des 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen. Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschließlich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung. Buch 23.4 x 15.6 x 3.2 cm , Duncker & Humblot, Jan Christoph Funcke, Duncker & Humblot, rist<
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Die sogenannte actio quasinegatoria. - Taschenbuch
2010, ISBN: 9783428129621
Zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. Buch, Softcover, Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelte… Mehr…
Zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. Buch, Softcover, Bereits kurz nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ließ das Reichsgericht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus Unterlassungsklagen zum Schutz vor Verletzungen aller deliktisch geschützten Rechtsgüter zu. Dabei stützte es sich vor allem auf eine Analogie zur 'actio negatoria' des § 1004 BGB, die dem Institut der quasinegatorischen Unterlassungsklage seinen Namen gab. Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstoßes gegen - im Wege des § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen. Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschließlich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung. [PU: Duncker & Humblot], Seiten: 490, Duncker & Humblot, 2010<
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Die Rechtsprechung hat in der Folge quasinegatorische Unterlassungsklagen in einer Vielzahl von Fallgestaltungen zugelassen. Diese reichen von der Klage auf Unterlassung von Beeinträchtigungen der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter über die Klage auf Unterlassung des Verstoßes gegen - im Wege des § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht inkorporierte - straf- und öffentlich-rechtliche Verbotsnormen bis hin zur vom Bundesgerichtshof jüngst gewährten Klage auf Einhaltung baubehördlicher Auflagen.
Die vom Reichsgericht für den quasinegatorischen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze werden in der heutigen Rechtsprechung als auch Literatur zumeist keiner Überprüfung unterzogen, sondern als feststehende Rechtssätze behandelt. Indes sind sie geprägt von den am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden rechtstheoretischen und rechtsdogmatischen Lehren. Jan Christoph Funcke unterzieht daher die bis heute angewendeten Grundsätze des quasinegatorischen Rechtsschutzes einschließlich ihrer rechtshistorischen und rechtstheoretischen Grundlagen einer kritischen Überprüfung.
Detailangaben zum Buch - Die sogenannte actio quasinegatoria.
Buch in der Datenbank seit 2010-09-17T22:35:03+02:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2023-06-23T15:53:33+02:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783428129621
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-428-12962-8, 978-3-428-12962-1 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: funcke, ris, funck, jan Titel des Buches: actio, frage, unterlassungsansprüche, sogenannte, christoph, 401
Daten vom Verlag:
Autor/in: Jan Christoph Funcke Titel: Schriften zum Bürgerlichen Recht; Die sogenannte actio quasinegatoria. - Zur Frage der quasinegatorischen Unterlassungsansprüche. Verlag: Duncker & Humblot 490 Seiten Erscheinungsjahr: 2010-05-06 Berlin; DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,645 kg Sprache: Deutsch 109,90 € (DE) 113,00 € (AT) No longer receiving updates
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Annahme eines materiellrechtlichen Unterlassungsanspruchs: Problemstellung - Die Entwicklung des materiellrechtlichen Anspruchs - Der Anspruch des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Der Unterlassungsanspruch als materielles Substrat der Unterlassungsklage - 2. Teil: Die Begründbarkeit quasinegatorischer Unterlassungsansprüche: Die Entwicklung des quasinegatorischen Rechtsschutzes in Rechtsprechung und Literatur - Quasinegatorische Unterlassungsansprüche zur Durchsetzung strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Verbotsnormen - Quasinegatorische Unterlassungsansprüche zum Schutz der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter - Das Nachbarrecht als Anwendungsgebiet des Quasinegatorischen Rechtsschutzes? - 3. Teil: Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis
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