Gehort die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentumer? Ein ausschliealiches Vervielfaltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrech… Mehr…
Gehort die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentumer? Ein ausschliealiches Vervielfaltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentumer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentumer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschliealichkeitsrecht normiert zu sein. Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschliealichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehoren Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse sowie Personlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschliealichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentumers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird uberpruft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten ubertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind. Trade Books>Trade Paperback>Language Learning>German>Bks In German, Nomos Verlagsgesellschaft Core >1<
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Gehört die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentümer? Ein ausschliessliches Vervielfältigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentümer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentümer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschliesslichkeitsrecht normiert zu sein. Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschliesslichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschliesslichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentümers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird überprüft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten übertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind. Buch (dtsch.) Taschenbuch, Nomos, 30.06.2015, Nomos, 2015<
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Gehort die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentumer? Ein ausschliealiches Vervielfaltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentumer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentumer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschliealichkeitsrecht normiert zu sein. Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschliealichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehoren Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse sowie Personlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschliealichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentumers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird uberpruft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten ubertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind. Trade Books>Trade Paperback>Language Learning>German>Bks In German, Nomos Verlagsgesellschaft Core >1<
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Buch in der Datenbank seit 2016-01-08T15:43:20+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2023-01-06T17:51:00+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783848717194
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-8487-1719-0, 978-3-8487-1719-4 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Titel des Buches: wettbewerbsrecht
Daten vom Verlag:
Autor/in: Mina Kianfar Titel: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht; Sachfotografie und Hausrecht - Rechtliche Grenzen der Propertisierung Verlag: Nomos 235 Seiten Erscheinungsjahr: 2015-06-30 DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,357 kg Sprache: Deutsch 59,00 € (DE) 60,70 € (AT) Available
BC; broschiert; Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht; Unterhaltungs- und Medienrecht; Verstehen; Recht; Medienrecht; Unterhaltungs- und Medienrecht; Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht; NG-Rabatt
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