
Christoph Hammerl:Inländerdiskriminierung.
- Taschenbuch ISBN: 9783428089314
Gebundene Ausgabe
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in umfassender Weise zu homogenisieren. Nur dort, wo die Gründungsverträge ausdrücklich dazu ermächtigen, soll eine Harmonisierung erfolgen.Liegt eine gemeinschaftsrechtliche Regelung vor, die gemeinschaftsweit in gleicher Weise gilt und angewendet wird, ist eine Diskriminierung von Bürgern einzelner Mitgliedstaaten gegenüber Bürgern anderer Mitgliedstaaten in dem jeweils geregelten Bereich in der Regel ausgeschlossen.In den nicht harmonisierten Bereichen rückt das Primärrecht - insbesondere die Grundfreiheiten des EG- Vertrages - in den Mittelpunkt des Interesses. Sofern eine Berufung auf Primärrecht Erfolg hat, gilt das primär-rechtswidrige Recht des Mitgliedstaates B nicht gegenüber dem jeweiligen Unionsbürger aus dem Mitgliedstaat A.Sollten die Bürger des Mitgliedstaates B als Inländer nun anders als andere Unionsbürger weiterhin an die primärrechtswidrigen Bestimmungen gebunden bleiben, entsteht ein erhebliches Benachteiligungspotential. Die »Verwerfungen«, die sich so aufgrund des Zusammenwirkens von nationalen Rechtsordnungen mit Europarecht ergeben, betreffen keine Einzelfälle, sondern sind vielmehr strukturell bedingt. Von Interesse ist auch, ob Einflüsse des Völkerrechts ähnliche Wirkungen zeitigen können.Die vorliegende Arbeit will Strukturen und normative Rahmenbedingungen für Inländerdiskriminierung offenlegen. Untersucht wird weiter, ob Diskriminierungen aufgrund mitgliedstaatlichen Rechts mit Primärrecht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar sind und ob etwaige Benachteiligungen der Inländer vor dem Grundgesetz Bestand haben können., DE, [SC: 0.00], Neuware, gewerbliches Angebot, 232x159x12 mm, 242, [GW: 335g], Banküberweisung, PayPal, Skrill/Moneybookers, Selbstabholung und Barzahlung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten)<
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Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in … Mehr…
Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in umfassender Weise zu homogenisieren. Nur dort, wo die Gründungsverträge ausdrücklich dazu ermächtigen, soll eine Harmonisierung erfolgen. Liegt eine gemeinschaftsrechtliche Regelung vor, die gemeinschaftsweit in gleicher Weise gilt und angewendet wird, ist eine Diskriminierung von Bürgern einzelner Mitgliedstaaten gegenüber Bürgern anderer Mitgliedstaaten in dem jeweils geregelten Bereich in der Regel ausgeschlossen. In den nicht harmonisierten Bereichen rückt das Primärrecht - insbesondere die Grundfreiheiten des EG- Vertrages - in den Mittelpunkt des Interesses. Sofern eine Berufung auf Primärrecht Erfolg hat, gilt das primär-rechtswidrige Recht des Mitgliedstaates B nicht gegenüber dem jeweiligen Unionsbürger aus dem Mitgliedstaat A. Sollten die Bürger des Mitgliedstaates B als Inländer nun anders als andere Unionsbürger weiterhin an die primärrechtswidrigen Bestimmungen gebunden bleiben, entsteht ein erhebliches Benachteiligungspotential. Die »Verwerfungen«, die sich so aufgrund des Zusammenwirkens von nationalen Rechtsordnungen mit Europarecht ergeben, betreffen keine Einzelfälle, sondern sind vielmehr strukturell bedingt. Von Interesse ist auch, ob Einflüsse des Völkerrechts ähnliche Wirkungen zeitigen können. Die vorliegende Arbeit will Strukturen und normative Rahmenbedingungen für Inländerdiskriminierung offenlegen. Untersucht wird weiter, ob Diskriminierungen aufgrund mitgliedstaatlichen Rechts mit Primärrecht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar sind und ob etwaige Benachteiligungen der Inländer vor dem Grundgesetz Bestand haben können. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Grundrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Völker- & Europarecht 23.4 cm x 15.9 cm x 1.2 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in … Mehr…
Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in umfassender Weise zu homogenisieren. Nur dort, wo die Gründungsverträge ausdrücklich dazu ermächtigen, soll eine Harmonisierung erfolgen. Liegt eine gemeinschaftsrechtliche Regelung vor, die gemeinschaftsweit in gleicher Weise gilt und angewendet wird, ist eine Diskriminierung von Bürgern einzelner Mitgliedstaaten gegenüber Bürgern anderer Mitgliedstaaten in dem jeweils geregelten Bereich in der Regel ausgeschlossen. In den nicht harmonisierten Bereichen rückt das Primärrecht - insbesondere die Grundfreiheiten des EG- Vertrages - in den Mittelpunkt des Interesses. Sofern eine Berufung auf Primärrecht Erfolg hat, gilt das primär-rechtswidrige Recht des Mitgliedstaates B nicht gegenüber dem jeweiligen Unionsbürger aus dem Mitgliedstaat A. Sollten die Bürger des Mitgliedstaates B als Inländer nun anders als andere Unionsbürger weiterhin an die primärrechtswidrigen Bestimmungen gebunden bleiben, entsteht ein erhebliches Benachteiligungspotential. Die »Verwerfungen«, die sich so aufgrund des Zusammenwirkens von nationalen Rechtsordnungen mit Europarecht ergeben, betreffen keine Einzelfälle, sondern sind vielmehr strukturell bedingt. Von Interesse ist auch, ob Einflüsse des Völkerrechts ähnliche Wirkungen zeitigen können. Die vorliegende Arbeit will Strukturen und normative Rahmenbedingungen für Inländerdiskriminierung offenlegen. Untersucht wird weiter, ob Diskriminierungen aufgrund mitgliedstaatlichen Rechts mit Primärrecht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar sind und ob etwaige Benachteiligungen der Inländer vor dem Grundgesetz Bestand haben können. Books 23.4 cm x 15.9 cm x 1.2 cm nicht jugendfrei , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Inländerdiskriminierung.
- gebunden oder broschiertISBN: 9783428089314
Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in … Mehr…
Die Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften war schon in den Gründungsverträgen nicht darauf angelegt, die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in umfassender Weise zu homogenisieren. Nur dort, wo die Gründungsverträge ausdrücklich dazu ermächtigen, soll eine Harmonisierung erfolgen. Liegt eine gemeinschaftsrechtliche Regelung vor, die gemeinschaftsweit in gleicher Weise gilt und angewendet wird, ist eine Diskriminierung von Bürgern einzelner Mitgliedstaaten gegenüber Bürgern anderer Mitgliedstaaten in dem jeweils geregelten Bereich in der Regel ausgeschlossen. In den nicht harmonisierten Bereichen rückt das Primärrecht - insbesondere die Grundfreiheiten des EG- Vertrages - in den Mittelpunkt des Interesses. Sofern eine Berufung auf Primärrecht Erfolg hat, gilt das primär-rechtswidrige Recht des Mitgliedstaates B nicht gegenüber dem jeweiligen Unionsbürger aus dem Mitgliedstaat A. Sollten die Bürger des Mitgliedstaates B als Inländer nun anders als andere Unionsbürger weiterhin an die primärrechtswidrigen Bestimmungen gebunden bleiben, entsteht ein erhebliches Benachteiligungspotential. Die »Verwerfungen«, die sich so aufgrund des Zusammenwirkens von nationalen Rechtsordnungen mit Europarecht ergeben, betreffen keine Einzelfälle, sondern sind vielmehr strukturell bedingt. Von Interesse ist auch, ob Einflüsse des Völkerrechts ähnliche Wirkungen zeitigen können. Die vorliegende Arbeit will Strukturen und normative Rahmenbedingungen für Inländerdiskriminierung offenlegen. Untersucht wird weiter, ob Diskriminierungen aufgrund mitgliedstaatlichen Rechts mit Primärrecht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar sind und ob etwaige Benachteiligungen der Inländer vor dem Grundgesetz Bestand haben können. Buch 23.4 x 15.9 x 1.2 cm , Duncker & Humblot, Christoph Hammerl, Duncker & Humblot, oph<
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Hammerl, Christoph:Inländerdiskriminierung. Hammerl, Christoph:
- gebrauchtes Buch 1997, ISBN: 3428089316
Unser Preis. ab 0 Jahre. Altersfreigabe (FSK). Inländerdiskriminierung. von Hammerl, Christoph:Autor(en) Hammerl, Christoph:Verlag / Jahr … Mehr…
Unser Preis. ab 0 Jahre. Altersfreigabe (FSK). Inländerdiskriminierung. von Hammerl, Christoph:Autor(en) Hammerl, Christoph:Verlag / Jahr Duncker & Humblot, 1997.Sprache DeutschISBN 3428089316EAN 9783428089314Bestell-Nr 85061Bemerkungen 8506/1Altersfreigabe (FSK) ab 0 JahreSchlagworte Europäische Union /Staatsrecht, Verfassungsrecht,Mitgliedsstaaten,Diskriminierung,Verfassungsrecht,Unser Preis EUR 29,68Versandkostenfrei innerhalb DeutschlandsAufgenommen mit whBOOKSicheres Bestellen - Order-Control geprüft!Artikel eingestellt mit dem w+h GmbH eBay-Service Daten und Bilder powered by Buchfreund (2023-01-06), Sehr gut, Festpreisangebot, [LT: FixedPrice], Bestes Angebot, [LT: BestOffer], Thematik: Verfassungsrecht, Buchtitel: Inländerdiskriminierung, Sprache: Unbekannt, Genre: Varia, Produktart: Bücher, EAN: 9783428089314, Duncker & Humblot, 1997<
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