Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und de… Mehr…
Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefährdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies überzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschützt ist. Die konkreten Gefährdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen können. Kommt es zu einer Gefährdung des Tatbeteiligten, so ist für die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 211 x 149 x 13 mm , Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Axel Schmädicke, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, chmä<
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Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefährdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies überzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschützt ist. Die konkreten Gefährdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen können. Kommt es zu einer Gefährdung des Tatbeteiligten, so ist für die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt. Buch (dtsch.) Axel Schmädicke Taschenbuch, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, 01.09.1997, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, 1997<
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[EAN: 9783631323120], Neubuch, [PU: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Germany], Language: German . Brand New Book. Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 f… Mehr…
[EAN: 9783631323120], Neubuch, [PU: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Germany], Language: German . Brand New Book. Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefahrdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, halt sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefahrdung seiner eigenen Rechtsguter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefahrdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies uberzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschutzt ist. Die konkreten Gefahrdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen konnen. Kommt es zu einer Gefahrdung des Tatbeteiligten, so ist fur die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt.<
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Paperback, [PU: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften], Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefahrdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, halt sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefahrdung seiner eigenen Rechtsguter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefahrdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies uberzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschutzt ist. Die konkreten Gefahrdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen konnen. Kommt es zu einer Gefahrdung des Tatbeteiligten, so ist fur die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt.", Criminal Law & Procedure<
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Paperback, [PU: Peter Lang AG], Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefahrdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, halt sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefahrdung seiner eigenen Rechtsguter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefahrdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies uberzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschutzt ist. Die konkreten Gefahrdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen konnen. Kommt es zu einer Gefahrdung des Tatbeteiligten, so ist fur die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt.", Criminal Law & Procedure<
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Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefährdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies überzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschützt ist. Die konkreten Gefährdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen können. Kommt es zu einer Gefährdung des Tatbeteiligten, so ist für die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 211 x 149 x 13 mm , Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Axel Schmädicke, Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, chmä<
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[EAN: 9783631323120], Neubuch, [PU: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Germany], Language: German . Brand New Book. Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefahrdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, halt sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, dass der an der konkreten Gefahrdung seiner eigenen Rechtsguter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefahrdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies uberzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschutzt ist. Die konkreten Gefahrdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen konnen. Kommt es zu einer Gefahrdung des Tatbeteiligten, so ist fur die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt.<
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Vornehmlich bei den Verkehrsstraftaten ( 315 ff. StGB), aber auch bei den anderen konkreten Gefährdungsdelikten des 27. und 28. Abschnitts des StGB, hält sich in der Rechtsprechung und der Literatur die These, daß der an der konkreten Gefährdung seiner eigenen Rechtsgüter Beteiligte vom Strafschutz des entsprechenden konkreten Gefährdungsdeliktes ausgeschlossen sei. Dies überzeugt nicht. Es gibt im Strafrecht keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Tatbeteiligte allein wegen seiner Beteiligung nicht geschützt ist. Die konkreten Gefährdungsdelikte des 27. und 28. Abschnitts des StGB weisen keine Besonderheiten auf, die eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen können. Kommt es zu einer Gefährdung des Tatbeteiligten, so ist für die Frage des Strafschutzes allein entscheidend, ob eine Einwilligung des Beteiligten vorliegt.
Detailangaben zum Buch - Konkrete Gefährdung des Tatbeteiligten (German Edition)
EAN (ISBN-13): 9783631323120 ISBN (ISBN-10): 3631323123 Taschenbuch Erscheinungsjahr: 1997 Herausgeber: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
Buch in der Datenbank seit 2012-03-20T00:46:09+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2022-03-03T23:24:25+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 3631323123
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-631-32312-3, 978-3-631-32312-0 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: schmädicke
Daten vom Verlag:
Autor/in: Axel Schmädicke Titel: Europäische Hochschulschriften Recht; Konkrete Gefährdung des Tatbeteiligten - Reihe 2: Rechtswissenschaft / Series 2: Law / Série 2: Droit Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 181 Seiten Erscheinungsjahr: 1997-09-01 Frankfurt a.M. DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,250 kg Sprache: Deutsch 56,95 € (DE) 58,95 € (AT) 63,95 CHF (CH) No longer receiving updates
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Aus dem Inhalt: Entwicklung der These, vom Strafschutz werde der an der konkreten Gefährdung Beteiligte ausgenommen - Feststellung, daß grundsätzlich jeder, auch der Tatbeteiligte, vom Schutz des Strafrechts erfaßt wird - Rechtsgut der 315 ff. StGB - «Einverständliche Fremdgefährdung» und Einwilligung - Einwilligung und Lebensgefährdung.