1. Einführung Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im Körperschaftsteuerrecht (insbesondere 14 - 19 KStG), Gewerbesteuerrecht ( 2 Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG) … Mehr…
1. Einführung Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im Körperschaftsteuerrecht (insbesondere 14 - 19 KStG), Gewerbesteuerrecht ( 2 Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG) und Umsatzsteuerrecht ( 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) zu finden. Auswirkungen haben organschaftliche Regelungen jedoch auch auf andere Steuerarten, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abschn. 59 Abs. 1 KStR i.V.m. 95 Abs. 1 S. 2 BewG und 12 Abs. 5 S. 2 ErbStG) und Grunderwerbsteuer ( 1 Abs. 2 GrEStG). Organschaftliche Vorschriften sollen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung tragen, dass obwohl Unternehmen rechtlich selbstständig sind, eine wirtschaftliche Einheit gegeben sein kann und dies demzufolge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch steuerlich berücksichtigt werden muss. So ist die wesentliche Rechtsfolge der kstl. Organschaft die Ergebniszurechnung der OG zum OT - insoweit wird die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaften1 und der herrschende Grundsatz der Individualbesteuerung2 durchbrochen, zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die jedoch nicht vollständig verwirklicht ist. Mängel der deutschen Organschaftsbesteuerung: 1. Einführung Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im Körperschaftsteuerrecht (insbesondere 14 - 19 KStG), Gewerbesteuerrecht ( 2 Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG) und Umsatzsteuerrecht ( 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) zu finden. Auswirkungen haben organschaftliche Regelungen jedoch auch auf andere Steuerarten, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abschn. 59 Abs. 1 KStR i.V.m. 95 Abs. 1 S. 2 BewG und 12 Abs. 5 S. 2 ErbStG) und Grunderwerbsteuer ( 1 Abs. 2 GrEStG). Organschaftliche Vorschriften sollen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung tragen, dass obwohl Unternehmen rechtlich selbstständig sind, eine wirtschaftliche Einheit gegeben sein kann und dies demzufolge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch steuerlich berücksichtigt werden muss. So ist die wesentliche Rechtsfolge der kstl. Organschaft die Ergebniszurechnung der OG zum OT - insoweit wird die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaften1 und der herrschende Grundsatz der Individualbesteuerung2 durchbrochen, zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die jedoch nicht vollständig verwirklicht ist. Hauptseminar Konzernsteuerquote Organschaftsbesteuerung Mängel Konzernbesteuerung Steuerwettbewerb, GRIN Verlag<
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Buch in der Datenbank seit 2008-10-28T17:28:20+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2020-01-28T00:14:47+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 3638159078
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-638-15907-8, 978-3-638-15907-4 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: klein christian