Behörde (Leipzig)
- Taschenbuch2011, ISBN: 115890732X, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=59gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / Insurance], … Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=59gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / Insurance], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Amtsgericht Leipzig, Verwaltungsgericht Leipzig, Sächsischer Rechnungshof, Landgericht Leipzig, Reichsarbeitsgericht, Arbeitsgericht Leipzig, Sozialgericht Leipzig. Auszug: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen ist das Verfassungsgericht Sachsens. Das Gericht ist neben Landtag und Staatsregierung ein oberstes Staatsorgan (siehe: Verfassung des Freistaates Sachsen). Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Leipzig, im Landgerichtsgebäude in der Harkortstraße. Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus neun Richtern zusammen. Jedem dieser Richter wird zugleich ein Stellvertreter zugeordnet. Fünf der Verfassungsrichter, darunter der Präsident und der Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein. Die Richter werden vom Sächsischen Landtag, auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren gewählt. Weiterhin gilt die Unvereinbarkeit des Amtes des Verfassungsrichters mit der Zugehörigkeit zu einem Organ der Legislative, der Exekutive auf Landes-, Bundes- bzw. EU-Ebene sowie zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über folgende Gesichtspunkte, die in Art. 81 Abs. 1 SächsVerf geregelt sind und die im Wesentlichen den bundesverfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechen: sowie über weitere Angelegenheiten, die ihm in der Verfassung (z.B. präventive abstrakte Normenkontrolle bei Volksanträgen gem. Art. 72 Abs. 2 SächsVerf) oder durch Gesetz zugewiesen sind. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen kann, trotz seiner kurzen Existenz seit 1993, auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits 1831 wurde ein "Staatsgerichtshof" des Königreiches Sachsen errichtet, ein Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichtshofes, der mit der Ausrufung des Freistaates Sachsen im Jahr 1918 abgeschafft wurde. Bis zur Gleichschaltung der Länder im Jahr 1933 war für landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten innerhalb des Freistaates Sachsen der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich mit Sitz in Leipzig zuständig (Art. 19 Verfassung des Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Amtsgericht Leipzig, Verwaltungsgericht Leipzig, Sächsischer Rechnungshof, Landgericht Leipzig, Reichsarbeitsgericht, Arbeitsgericht Leipzig, Sozialgericht Leipzig. Auszug: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen ist das Verfassungsgericht Sachsens. Das Gericht ist neben Landtag und Staatsregierung ein oberstes Staatsorgan (siehe: Verfassung des Freistaates Sachsen). Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Leipzig, im Landgerichtsgebäude in der Harkortstraße. Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus neun Richtern zusammen. Jedem dieser Richter wird zugleich ein Stellvertreter zugeordnet. Fünf der Verfassungsrichter, darunter der Präsident und der Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein. Die Richter werden vom Sächsischen Landtag, auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren gewählt. Weiterhin gilt die Unvereinbarkeit des Amtes des Verfassungsrichters mit der Zugehörigkeit zu einem Organ der Legislative, der Exekutive auf Landes-, Bundes- bzw. EU-Ebene sowie zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über folgende Gesichtspunkte, die in Art. 81 Abs. 1 SächsVerf geregelt sind und die im Wesentlichen den bundesverfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechen: sowie über weitere Angelegenheiten, die ihm in der Verfassung (z.B. präventive abstrakte Normenkontrolle bei Volksanträgen gem. Art. 72 Abs. 2 SächsVerf) oder durch Gesetz zugewiesen sind. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen kann, trotz seiner kurzen Existenz seit 1993, auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits 1831 wurde ein "Staatsgerichtshof" des Königreiches Sachsen errichtet, ein Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichtshofes, der mit der Ausrufung des Freistaates Sachsen im Jahr 1918 abgeschafft wurde. Bis zur Gleichschaltung der Länder im Jahr 1933 war für landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten innerhalb des Freistaates Sachsen der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich mit Sitz in Leipzig zuständig (Art. 19 Verfassung des<