2011, ISBN: 1159017409, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 36 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=64gr, [GR: 25500 - TB/Geschichte], [SW: - History / Europe / Italy], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Nicht dargestellt. Kapitel: Gesetze von Roncaglia, Potentia, Romidee, Handlungsbuch, Nationalkönige, Italienpolitik, Oraculum angelicum S. Cyrilli. Auszug: Das ist eine Seminararbeit, aber kein enzyklopädischer Artikel. Zu den Regalien existiert außerdem bereits Constitutio de regalibus. Auch in Roncaglia ist das Thema behandelt. Muß gekürzt und wikifiziert werden. -- Enzian44 03:10, 30. Jan. 2010 (CET) Die Gesetze von Roncaglia wurden von Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag von Roncaglia (11.-26. November 1158) erlassen und verfolgten das Ziel, die selbstverwalteten Kommunen in Oberitalien zurückzudrängen und die Macht des Königs wieder auf eine Höhe wie vor dem Wormser Konkordat (1122) zu bringen. Die politische Lage in Reichsitalien war seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts einigen Veränderungen ausgesetzt. Seit dem Wormser Konkordat (1122) und dem damit verbundenen Verlust des Königs auf das Recht der Investitur, war die "Balance" zwischen weltlicher und geistlicher Macht instabil. Zudem entwickelten sich in ganz Europa immer mehr kleine Kommunen. Diese Schwurvereinigungen verwalteten sich selbst, dienten der Sicherung des inneren Friedens und galten als ein Akt der Selbstbestimmung. Demnach gehorchten diese nicht mehr den übergeordneten Gesetzen des Herrschers und waren somit unabhängig, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Änderung der Verwaltung nicht existierte. Eine eindeutige Gegenseite zum weltlichen/geistlichen Bereich entstand durch die städtische Kommunen und drohte das ohnehin instabile Verhältnis noch weiter zu stören. Diese Lage fand Friedrich I. Barbarossa zu Beginn seiner Regierungszeit vor. Die Kommunen waren jahrzehntelang unbehelligt geblieben und konnten sich auf diese Weise entfalten. Zurückzuführen war dies auf die Gleichgültigkeit an den Vorgängen in Italien seitens der vorherigen Könige. Weder Lothar noch sein Nachfolger Konrad griffen in die Belange Italiens ein. Die Hoheitsbefugnisse (Regalien) und insbesondere die Hohe Gerichtsbarkeit gehörten demnach auch den Städten und waren zu dieser Zeit mit der Staatsgewalt gleichzusetzen. Ursprünglich gehörten die Regalien seit dem Ende des Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Nicht dargestellt. Kapitel: Gesetze von Roncaglia, Potentia, Romidee, Handlungsbuch, Nationalkönige, Italienpolitik, Oraculum angelicum S. Cyrilli. Auszug: Das ist eine Seminararbeit, aber kein enzyklopädischer Artikel. Zu den Regalien existiert außerdem bereits Constitutio de regalibus. Auch in Roncaglia ist das Thema behandelt. Muß gekürzt und wikifiziert werden. -- Enzian44 03:10, 30. Jan. 2010 (CET) Die Gesetze von Roncaglia wurden von Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag von Roncaglia (11.-26. November 1158) erlassen und verfolgten das Ziel, die selbstverwalteten Kommunen in Oberitalien zurückzudrängen und die Macht des Königs wieder auf eine Höhe wie vor dem Wormser Konkordat (1122) zu bringen. Die politische Lage in Reichsitalien war seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts einigen Veränderungen ausgesetzt. Seit dem Wormser Konkordat (1122) und dem damit verbundenen Verlust des Königs auf das Recht der Investitur, war die "Balance" zwischen weltlicher und geistlicher Macht instabil. Zudem entwickelten sich in ganz Europa immer mehr kleine Kommunen. Diese Schwurvereinigungen verwalteten sich selbst, dienten der Sicherung des inneren Friedens und galten als ein Akt der Selbstbestimmung. Demnach gehorchten diese nicht mehr den übergeordneten Gesetzen des Herrschers und waren somit unabhängig, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Änderung der Verwaltung nicht existierte. Eine eindeutige Gegenseite zum weltlichen/geistlichen Bereich entstand durch die städtische Kommunen und drohte das ohnehin instabile Verhältnis noch weiter zu stören. Diese Lage fand Friedrich I. Barbarossa zu Beginn seiner Regierungszeit vor. Die Kommunen waren jahrzehntelang unbehelligt geblieben und konnten sich auf diese Weise entfalten. Zurückzuführen war dies auf die Gleichgültigkeit an den Vorgängen in Italien seitens der vorherigen Könige. Weder Lothar noch sein Nachfolger Konrad griffen in die Belange Italiens ein. Die Hoheitsbefugnisse (Regalien) und insbesondere die Hohe Gerichtsbarkeit gehörten demnach auch den Städten und waren zu dieser Zeit mit der Staatsgewalt gleichzusetzen. Ursprünglich gehörten die Regalien seit dem Ende des
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2010, ISBN: 9781159017408
[ED: Taschenbuch], [PU: General Books], Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Nicht dargestellt. Kapitel: Gesetze von Roncaglia, Potentia, Romidee, Handlungsbuch, Nationalkönige, Italienpolitik, Oraculum angelicum S. Cyrilli. Auszug: Das ist eine Seminararbeit, aber kein enzyklopädischer Artikel. Zu den Regalien existiert außerdem bereits Constitutio de regalibus. Auch in Roncaglia ist das Thema behandelt. Muß gekürzt und wikifiziert werden. -- Enzian44 03:10, 30. Jan. 2010 (CET) Die Gesetze von Roncaglia wurden von Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag von Roncaglia (11.-26. November 1158) erlassen und verfolgten das Ziel, die selbstverwalteten Kommunen in Oberitalien zurückzudrängen und die Macht des Königs wieder auf eine Höhe wie vor dem Wormser Konkordat (1122) zu bringen. Die politische Lage in Reichsitalien war seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts einigen Veränderungen ausgesetzt. Seit dem Wormser Konkordat (1122) und dem damit verbundenen Verlust des Königs auf das Recht der Investitur, war die "Balance" zwischen weltlicher und geistlicher Macht instabil. Zudem entwickelten sich in ganz Europa immer mehr kleine Kommunen. Diese Schwurvereinigungen verwalteten sich selbst, dienten der Sicherung des inneren Friedens und galten als ein Akt der Selbstbestimmung. Demnach gehorchten diese nicht mehr den übergeordneten Gesetzen des Herrschers und waren somit unabhängig, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Änderung der Verwaltung nicht existierte. Eine eindeutige Gegenseite zum weltlichen/geistlichen Bereich entstand durch die städtische Kommunen und drohte das ohnehin instabile Verhältnis noch weiter zu stören. Diese Lage fand Friedrich I. Barbarossa zu Beginn seiner Regierungszeit vor. Die Kommunen waren jahrzehntelang unbehelligt geblieben und konnten sich auf diese Weise entfalten. Zurückzuführen war dies auf die Gleichgültigkeit an den Vorgängen in Italien seitens der vorherigen Könige. Weder Lothar noch sein Nachfolger Konrad griffen in die Belange Italiens ein. Die Hoheitsbefugnisse (Regalien) und insbesondere die Hohe Gerichtsbarkeit gehörten demnach auch den Städten und waren zu dieser Zeit mit der Staatsgewalt gleichzusetzen. Ursprünglich gehörten die Regalien seit dem Ende des Versandzeit unbekannt, [SC: 0.00]
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2010, ISBN: 9781159017408
[ED: Taschenbuch], [PU: General Books], Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Nicht dargestellt. Kapitel: Gesetze von Roncaglia, Potentia, Romidee, Handlungsbuch, Nationalkönige, Italienpolitik, Oraculum angelicum S. Cyrilli. Auszug: Das ist eine Seminararbeit, aber kein enzyklopädischer Artikel. Zu den Regalien existiert außerdem bereits Constitutio de regalibus. Auch in Roncaglia ist das Thema behandelt. Muß gekürzt und wikifiziert werden. -- Enzian44 03:10, 30. Jan. 2010 (CET) Die Gesetze von Roncaglia wurden von Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag von Roncaglia (11.-26. November 1158) erlassen und verfolgten das Ziel, die selbstverwalteten Kommunen in Oberitalien zurückzudrängen und die Macht des Königs wieder auf eine Höhe wie vor dem Wormser Konkordat (1122) zu bringen. Die politische Lage in Reichsitalien war seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts einigen Veränderungen ausgesetzt. Seit dem Wormser Konkordat (1122) und dem damit verbundenen Verlust des Königs auf das Recht der Investitur, war die "Balance" zwischen weltlicher und geistlicher Macht instabil. Zudem entwickelten sich in ganz Europa immer mehr kleine Kommunen. Diese Schwurvereinigungen verwalteten sich selbst, dienten der Sicherung des inneren Friedens und galten als ein Akt der Selbstbestimmung. Demnach gehorchten diese nicht mehr den übergeordneten Gesetzen des Herrschers und waren somit unabhängig, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Änderung der Verwaltung nicht existierte. Eine eindeutige Gegenseite zum weltlichen/geistlichen Bereich entstand durch die städtische Kommunen und drohte das ohnehin instabile Verhältnis noch weiter zu stören. Diese Lage fand Friedrich I. Barbarossa zu Beginn seiner Regierungszeit vor. Die Kommunen waren jahrzehntelang unbehelligt geblieben und konnten sich auf diese Weise entfalten. Zurückzuführen war dies auf die Gleichgültigkeit an den Vorgängen in Italien seitens der vorherigen Könige. Weder Lothar noch sein Nachfolger Konrad griffen in die Belange Italiens ein. Die Hoheitsbefugnisse (Regalien) und insbesondere die Hohe Gerichtsbarkeit gehörten demnach auch den Städten und waren zu dieser Zeit mit der Staatsgewalt gleichzusetzen. Ursprünglich gehörten die Regalien seit dem Ende des Versandzeit unbekannt, [SC: 0.00]
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[ED: Taschenbuch], [PU: General Books], Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Nicht dargestellt. Kapitel: Gesetze von Roncaglia, Potentia, Romidee, Handlungsbuch, Nationalkönige, Italienpolitik, Oraculum angelicum S. Cyrilli. Auszug: Das ist eine Seminararbeit, aber kein enzyklopädischer Artikel. Zu den Regalien existiert außerdem bereits Constitutio de regalibus. Auch in Roncaglia ist das Thema behandelt. Muß gekürzt und wikifiziert werden. -- Enzian44 03:10, 30. Jan. 2010 (CET) Die Gesetze von Roncaglia wurden von Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag von Roncaglia (11.-26. November 1158) erlassen und verfolgten das Ziel, die selbstverwalteten Kommunen in Oberitalien zurückzudrängen und die Macht des Königs wieder auf eine Höhe wie vor dem Wormser Konkordat (1122) zu bringen. Die politische Lage in Reichsitalien war seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts einigen Veränderungen ausgesetzt. Seit dem Wormser Konkordat (1122) und dem damit verbundenen Verlust des Königs auf das Recht der Investitur, war die "Balance" zwischen weltlicher und geistlicher Macht instabil. Zudem entwickelten sich in ganz Europa immer mehr kleine Kommunen. Diese Schwurvereinigungen verwalteten sich selbst, dienten der Sicherung des inneren Friedens und galten als ein Akt der Selbstbestimmung. Demnach gehorchten diese nicht mehr den übergeordneten Gesetzen des Herrschers und waren somit unabhängig, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Änderung der Verwaltung nicht existierte. Eine eindeutige Gegenseite zum weltlichen/geistlichen Bereich entstand durch die städtische Kommunen und drohte das ohnehin instabile Verhältnis noch weiter zu stören. Diese Lage fand Friedrich I. Barbarossa zu Beginn seiner Regierungszeit vor. Die Kommunen waren jahrzehntelang unbehelligt geblieben und konnten sich auf diese Weise entfalten. Zurückzuführen war dies auf die Gleichgültigkeit an den Vorgängen in Italien seitens der vorherigen Könige. Weder Lothar noch sein Nachfolger Konrad griffen in die Belange Italiens ein. Die Hoheitsbefugnisse (Regalien) und insbesondere die Hohe Gerichtsbarkeit gehörten demnach auch den Städten und waren zu dieser Zeit mit der Staatsgewalt gleichzusetzen. Ursprünglich gehörten die Regalien seit dem Ende desVersandzeit unbekannt, [SC: 0.00]
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Detailangaben zum Buch - Geschichte Italiens Im Mittelalter
EAN (ISBN-13): 9781159017408
ISBN (ISBN-10): 1159017409
Taschenbuch
Erscheinungsjahr: 2011
Herausgeber: General Books
36 Seiten
Gewicht: 0,064 kg
Sprache: ger/Deutsch
Buch in der Datenbank seit 2011-02-13T00:52:06+01:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2012-10-01T08:53:26+02:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 9781159017408
ISBN - alternative Schreibweisen:
1-159-01740-9, 978-1-159-01740-8
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