2011, ISBN: 1159062269, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 25470 - TB/Nichtchristliche Religionen], [SW: - Religion / Islam / Genera… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 25470 - TB/Nichtchristliche Religionen], [SW: - Religion / Islam / General], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Muhammad III. al-Husain, Muhammad II. al-Husain, Husain I. ibn Ali, Ahmad I. al-Husain, Muhammad I. ar-Rashid, Hammuda al-Husain, Ali I. al-Husain. Auszug: Muhammad III. al-Husain (GCB) (* 1814; + 28. Oktober 1882 in Bardo; arabisch ¿ ¿) war als Sadok Bey von 1859 bis zu seinem Tode Bey von Tunis. Muhammad III. war der Sohn von Husain II. al-Husain und Bruder seines Vorgängers Bey Muhammad II. al-Husain (1855-1859), zu dessen offiziellem Nachfolger er am 10. Juni 1855 ernannt wurde. Am gleichen Tag wurde er zum Divisionsgeneral in der Osmanischen Armee ernannt, nach Antritt seiner Regentschaft wurde er am 10. Dezember 1859 zum Marschall befördert. Als ältestes Familienmitglied der Dynastie der Husainiden trat er seine Regentschaft am 21. September 1859 als Bey an, ab dem 25. Oktober 1871 war er bis zu seinem Tod Bey und Inhaber des Königreichs von Tunis. Im Jahr seines Regentschaftsantritts wurde mit Frankreich die Einrichtung einer Telegraphenverbindung vereinbart. Obwohl der "Fundamental-Akt" bereits unter seinem Vorgänger auf heftigen Widerstand gestoßen war, erneuerte Muhammad III. 1861 diesen, indem er am 23. April 1861 die erste moderne arabische Verfassung vorlegte. Sie schränkte seine Rechte als Bey ein und versprach eine Trennung von Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der juristische Verfahrensablauf änderte sich, eine oberste Gerichtsbarkeit sollte entstehen. Die Verfassung gewährte Europäern und jüdischen Bürgern die gleichen Rechte wie den einheimischen Muslimen. Unter den geänderten gesetzlichen Voraussetzungen durften auch sie Grundbesitz erwerben, damit sollte der Zuzug europäischer Einwohner verstärkt und der Handel mit Frankreich belebt werden. Die Verfassung trat allerdings nicht in Kraft und wurde nach dem Ausbruch von Aufständen gegen die Einführung einer Geldsteuer 1864 suspendiert. Trotz guter Reformvorhaben Muhammad III. reichte die Wirtschaftskraft des Landes letztendlich nicht aus, um diese auch umzusetzen. Eine grundlegende Belebung der Wirtschaft gegenüber der europäischen Konkurrenz gelang nicht. Vielmehr stieg die Staatsverschuldung so stark an, dass Tunesien 1869 unter die Finanzk Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Muhammad III. al-Husain, Muhammad II. al-Husain, Husain I. ibn Ali, Ahmad I. al-Husain, Muhammad I. ar-Rashid, Hammuda al-Husain, Ali I. al-Husain. Auszug: Muhammad III. al-Husain (GCB) (* 1814; + 28. Oktober 1882 in Bardo; arabisch ¿ ¿) war als Sadok Bey von 1859 bis zu seinem Tode Bey von Tunis. Muhammad III. war der Sohn von Husain II. al-Husain und Bruder seines Vorgängers Bey Muhammad II. al-Husain (1855-1859), zu dessen offiziellem Nachfolger er am 10. Juni 1855 ernannt wurde. Am gleichen Tag wurde er zum Divisionsgeneral in der Osmanischen Armee ernannt, nach Antritt seiner Regentschaft wurde er am 10. Dezember 1859 zum Marschall befördert. Als ältestes Familienmitglied der Dynastie der Husainiden trat er seine Regentschaft am 21. September 1859 als Bey an, ab dem 25. Oktober 1871 war er bis zu seinem Tod Bey und Inhaber des Königreichs von Tunis. Im Jahr seines Regentschaftsantritts wurde mit Frankreich die Einrichtung einer Telegraphenverbindung vereinbart. Obwohl der "Fundamental-Akt" bereits unter seinem Vorgänger auf heftigen Widerstand gestoßen war, erneuerte Muhammad III. 1861 diesen, indem er am 23. April 1861 die erste moderne arabische Verfassung vorlegte. Sie schränkte seine Rechte als Bey ein und versprach eine Trennung von Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der juristische Verfahrensablauf änderte sich, eine oberste Gerichtsbarkeit sollte entstehen. Die Verfassung gewährte Europäern und jüdischen Bürgern die gleichen Rechte wie den einheimischen Muslimen. Unter den geänderten gesetzlichen Voraussetzungen durften auch sie Grundbesitz erwerben, damit sollte der Zuzug europäischer Einwohner verstärkt und der Handel mit Frankreich belebt werden. Die Verfassung trat allerdings nicht in Kraft und wurde nach dem Ausbruch von Aufständen gegen die Einführung einer Geldsteuer 1864 suspendiert. Trotz guter Reformvorhaben Muhammad III. reichte die Wirtschaftskraft des Landes letztendlich nicht aus, um diese auch umzusetzen. Eine grundlegende Belebung der Wirtschaft gegenüber der europäischen Konkurrenz gelang nicht. Vielmehr stieg die Staatsverschuldung so stark an, dass Tunesien 1869 unter die Finanzk<