Rechtsgeschichte Des Mittelalters (Frankreich)
- Taschenbuch2011, ISBN: 1159284598, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=54gr, [GR: 25500 - TB/Geschichte], [SW: - History / Europe / General], Kartoniert/Br… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=54gr, [GR: 25500 - TB/Geschichte], [SW: - History / Europe / General], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 26. Nicht dargestellt. Kapitel: Parlement, Lit de justice, Pareatges, Établissements de Saint Louis, Ordinatio imperii, Olim. Auszug: Das Parlement (Aussprache: ) war eine Institution der Rechtsprechung im mittelalterlichen und vorrevolutionären Frankreich. Das französische Wort parlement (es leitet sich ab von parler "sprechen" und hieß ursprünglich "Rede", "Gespräch", "Diskussion") bezeichnete seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts speziell auch die königlichen Gerichtssitzungen (lat. curia regis, frz. la cour du roi bzw. la cour de parlement). Um 1300 wurde in Paris für Berufungen gegen die Urteile der Baillis und Seneschalle (königliche Gerichtsbeamte) ein ständiger höchster Gerichtshof errichtet. Dieser behielt den Namen la cour de parlement, der mehr und mehr zu le Parlement verkürzt wurde. Die Bezeichnung wurde dann auch für die 12 weiteren gleichartigen obersten Gerichtshöfe verwendet, die später nach seinem Muster in den einzelnen Provinzen, z. B. in Rouen für die Normandie, in Rennes für die Bretagne, in Toulouse für das Languedoc usw. eingerichtet wurden. In der deutschen Geschichtsschreibung hat sich die Konvention durchgesetzt, das französische Wort Parlement auch dann mit "Parlament" zu übersetzen, wenn es nicht eine gesetzgebende Versammlung im heutigen Sinne bezeichnet, sondern einen der Obersten Gerichtshöfe der Zeit vor 1789, d.h. des Ancien Régime. Die frühen Kapetinger hatten die Gewohnheit, in regelmäßigen Abständen ihre Hauptvasallen und die Prälaten des Königreichs an ihrem Hof einzuberufen. Diese Versammlungen fanden anlässlich eines der großen Festtage des Jahres jeweils in der Stadt statt, in der der König gerade residierte. Hier dachten sie über politische Angelegenheiten nach, und die Vasallen und Prälaten gaben dem König ihren Rat. Aber der Monarch hielt auch Gericht in solchen Fällen, die vor ihn gebracht wurden. In den frühen Tagen der Kapetinger-Dynastie waren das nicht viele, denn der König wahrte immer das Prinzip, dass er nur Richter mit allgemeiner und unbeschränkter Kompetenz sei; gleichzeitig war es nicht obligatorisch, Fälle vor den König zu bringen. Zu Quelle: Wikipedia. Seiten: 26. Nicht dargestellt. Kapitel: Parlement, Lit de justice, Pareatges, Établissements de Saint Louis, Ordinatio imperii, Olim. Auszug: Das Parlement (Aussprache: ) war eine Institution der Rechtsprechung im mittelalterlichen und vorrevolutionären Frankreich. Das französische Wort parlement (es leitet sich ab von parler "sprechen" und hieß ursprünglich "Rede", "Gespräch", "Diskussion") bezeichnete seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts speziell auch die königlichen Gerichtssitzungen (lat. curia regis, frz. la cour du roi bzw. la cour de parlement). Um 1300 wurde in Paris für Berufungen gegen die Urteile der Baillis und Seneschalle (königliche Gerichtsbeamte) ein ständiger höchster Gerichtshof errichtet. Dieser behielt den Namen la cour de parlement, der mehr und mehr zu le Parlement verkürzt wurde. Die Bezeichnung wurde dann auch für die 12 weiteren gleichartigen obersten Gerichtshöfe verwendet, die später nach seinem Muster in den einzelnen Provinzen, z. B. in Rouen für die Normandie, in Rennes für die Bretagne, in Toulouse für das Languedoc usw. eingerichtet wurden. In der deutschen Geschichtsschreibung hat sich die Konvention durchgesetzt, das französische Wort Parlement auch dann mit "Parlament" zu übersetzen, wenn es nicht eine gesetzgebende Versammlung im heutigen Sinne bezeichnet, sondern einen der Obersten Gerichtshöfe der Zeit vor 1789, d.h. des Ancien Régime. Die frühen Kapetinger hatten die Gewohnheit, in regelmäßigen Abständen ihre Hauptvasallen und die Prälaten des Königreichs an ihrem Hof einzuberufen. Diese Versammlungen fanden anlässlich eines der großen Festtage des Jahres jeweils in der Stadt statt, in der der König gerade residierte. Hier dachten sie über politische Angelegenheiten nach, und die Vasallen und Prälaten gaben dem König ihren Rat. Aber der Monarch hielt auch Gericht in solchen Fällen, die vor ihn gebracht wurden. In den frühen Tagen der Kapetinger-Dynastie waren das nicht viele, denn der König wahrte immer das Prinzip, dass er nur Richter mit allgemeiner und unbeschränkter Kompetenz sei; gleichzeitig war es nicht obligatorisch, Fälle vor den König zu bringen. Zu<