Rechtsgeschichte (Niederlande)
- Taschenbuch2011, ISBN: 1159284717, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=59gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / Administrati… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=59gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / Administrative Law & Regulatory Practice], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Nicht dargestellt. Kapitel: Utrechter Union, Ausburger, Großes Privileg, Dordrechter Ständeversammlung, Friede von Nimwegen, Asegabuch, Rasphuis, Strandvogt, Pensionär. Auszug: Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Eine einheitliche Definition des Begriffs Ausburger aus dem Mittelalter gibt es nicht. Was im Einzelnen darunter verstanden wurde, war von Region zu Region, von Ort zu Ort verschieden. Eine Analyse der Quellenkontexte, in denen er verwendet wurde, lässt aber folgende allgemeine Begriffsbestimmung zu: Ausburger sind "alle diejenigen Angehörigen der ländlichen Bevölkerung ..., welche zu einem Landes- oder Grundherrn in irgend einem Abhängigkeitsverhältnis, sei dies nun landesherrliche, grund- oder leibherrliche Abhängigkeit, standen und trotzdem zu einer Stadt in bürgerrechtliche Beziehungen traten" (M. G. Schmidt). In den mittelalterlichen Quellen existieren verschiedene Begriffe für die Ausburgerschaft. Sachlich identisch ist der sogenannte Pfahlburger, der sich etymologisch möglicherweise von Falsch-Bürger herleiten lässt. Die in der älteren Forschung kursierende Meinung, wonach Pfahlburger "vor den Stadtpfählen, also in der Vorstadt wohnten" und also von den eigentlichen Ausburgern zu unterscheiden seien, hält einer genaueren Quellenanalyse nicht stand und wird von der neueren Forschung nicht mehr vertreten.. Es gibt aber vereinzelte Zeugnisse, die eine andere Unterscheidung treffen: so wurden auf dem Nürnberger Reichstag 1431 von den Städten unter Pfahlburgern unfreie, hingegen unter Ausburgern freie (z. B. adlige) Landsässige mit Bürgerrecht verstanden.. Lateinisch werden Ausburger cives falsi oder cives non residentes genannt, im französischen Sprachraum waren die Begriffe bourgeois forain bzw. bourgeois externe gebräuchlich, in Italien sprach man von borghesi esterni, in den Niederlanden von buitenpoorters. Der Begriff taucht im deutschen Sprachraum im frühen 13. Jahrhundert auf. Es ist davon auszugehen, dass auch die Sache selbst seit ungefähr derselben Zeit von den Städten praktizi Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Nicht dargestellt. Kapitel: Utrechter Union, Ausburger, Großes Privileg, Dordrechter Ständeversammlung, Friede von Nimwegen, Asegabuch, Rasphuis, Strandvogt, Pensionär. Auszug: Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Eine einheitliche Definition des Begriffs Ausburger aus dem Mittelalter gibt es nicht. Was im Einzelnen darunter verstanden wurde, war von Region zu Region, von Ort zu Ort verschieden. Eine Analyse der Quellenkontexte, in denen er verwendet wurde, lässt aber folgende allgemeine Begriffsbestimmung zu: Ausburger sind "alle diejenigen Angehörigen der ländlichen Bevölkerung ..., welche zu einem Landes- oder Grundherrn in irgend einem Abhängigkeitsverhältnis, sei dies nun landesherrliche, grund- oder leibherrliche Abhängigkeit, standen und trotzdem zu einer Stadt in bürgerrechtliche Beziehungen traten" (M. G. Schmidt). In den mittelalterlichen Quellen existieren verschiedene Begriffe für die Ausburgerschaft. Sachlich identisch ist der sogenannte Pfahlburger, der sich etymologisch möglicherweise von Falsch-Bürger herleiten lässt. Die in der älteren Forschung kursierende Meinung, wonach Pfahlburger "vor den Stadtpfählen, also in der Vorstadt wohnten" und also von den eigentlichen Ausburgern zu unterscheiden seien, hält einer genaueren Quellenanalyse nicht stand und wird von der neueren Forschung nicht mehr vertreten.. Es gibt aber vereinzelte Zeugnisse, die eine andere Unterscheidung treffen: so wurden auf dem Nürnberger Reichstag 1431 von den Städten unter Pfahlburgern unfreie, hingegen unter Ausburgern freie (z. B. adlige) Landsässige mit Bürgerrecht verstanden.. Lateinisch werden Ausburger cives falsi oder cives non residentes genannt, im französischen Sprachraum waren die Begriffe bourgeois forain bzw. bourgeois externe gebräuchlich, in Italien sprach man von borghesi esterni, in den Niederlanden von buitenpoorters. Der Begriff taucht im deutschen Sprachraum im frühen 13. Jahrhundert auf. Es ist davon auszugehen, dass auch die Sache selbst seit ungefähr derselben Zeit von den Städten praktizi<