Sicherheit in Der Lieferkette
- Taschenbuch2011, ISBN: 1159328080, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=156mm, H=9mm, Gew.=68gr, [GR: 27830 - TB/Volkswirtschaft], [SW: - Business & Economics / Economic Condi… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=156mm, H=9mm, Gew.=68gr, [GR: 27830 - TB/Volkswirtschaft], [SW: - Business & Economics / Economic Conditions], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Initiative, Reglementierter Beauftragter, International Ship and Port Facility Security Code, Transported Asset Protection Association, Customs-Trade Partnership Against Terrorism, Elektronisches Siegel, ISO 28000. Auszug: Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. April 2005 wurde im Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) zum 11. Juni 2005 der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) (en. Authorised Economic Operator (AEO)) eingeführt. Der ZWB ähnelt hierbei in Teilen der US-amerikanischen Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT). Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Insofern ist die Anwendung einheitlicher Standards bei der Vergabe des Status innerhalb der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wurde mit der VO (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 umfassend geändert. Unter anderem wurde die nähere Ausgestaltung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten getroffen. Es werden in Art. 14a Abs. 1 ZK-DVO drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind: Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen: Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) näher erläutert. Zuständig für die Erteilung der Zertifikate ist das Sachgebiet B des örtlich zuständigen Hauptzollamtes (HZA). Die Bearbeitungsfrist dort beträgt ab dem 1. Januar 2010 90 Tage. Diese Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2010 beträgt die Frist Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Initiative, Reglementierter Beauftragter, International Ship and Port Facility Security Code, Transported Asset Protection Association, Customs-Trade Partnership Against Terrorism, Elektronisches Siegel, ISO 28000. Auszug: Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. April 2005 wurde im Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) zum 11. Juni 2005 der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) (en. Authorised Economic Operator (AEO)) eingeführt. Der ZWB ähnelt hierbei in Teilen der US-amerikanischen Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT). Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Insofern ist die Anwendung einheitlicher Standards bei der Vergabe des Status innerhalb der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wurde mit der VO (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 umfassend geändert. Unter anderem wurde die nähere Ausgestaltung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten getroffen. Es werden in Art. 14a Abs. 1 ZK-DVO drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind: Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen: Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) näher erläutert. Zuständig für die Erteilung der Zertifikate ist das Sachgebiet B des örtlich zuständigen Hauptzollamtes (HZA). Die Bearbeitungsfrist dort beträgt ab dem 1. Januar 2010 90 Tage. Diese Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2010 beträgt die Frist<
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- Taschenbuch 2011, ISBN: 9781159328085
[ED: Softcover], [PU: Books On Demand Books Llc, Reference Series], Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Init… Mehr…
[ED: Softcover], [PU: Books On Demand Books Llc, Reference Series], Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Initiative, Reglementierter Beauftragter, International Ship and Port Facility Security Code, Transported Asset Protection Association, Customs-Trade Partnership Against Terrorism, Elektronisches Siegel, ISO 28000. Auszug: Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. April 2005 wurde im Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) zum 11. Juni 2005 der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) (en. Authorised Economic Operator (AEO)) eingeführt. Der ZWB ähnelt hierbei in Teilen der US-amerikanischen Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT). Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Insofern ist die Anwendung einheitlicher Standards bei der Vergabe des Status innerhalb der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wurde mit der VO (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 umfassend geändert. Unter anderem wurde die nähere Ausgestaltung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten getroffen. Es werden in Art. 14a Abs. 1 ZK-DVO drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind: Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen: Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) näher erläutert. Zuständig für die Erteilung der Zertifikate ist das Sachgebiet B des örtlich zuständigen Hauptzollamtes (HZA). Die Bearbeitungsfrist dort beträgt ab dem 1. Januar 2010 90 Tage. Diese Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2010 beträgt die Frist2011. 30 S. 228 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, [SC: 0.00]<
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- Taschenbuch 2005, ISBN: 9781159328085
[ED: Taschenbuch], [PU: General Books], Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Initiative, Reglementierter Beau… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: General Books], Quelle: Wikipedia. Seiten: 30. Nicht dargestellt. Kapitel: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Container Security Initiative, Reglementierter Beauftragter, International Ship and Port Facility Security Code, Transported Asset Protection Association, Customs-Trade Partnership Against Terrorism, Elektronisches Siegel, ISO 28000. Auszug: Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. April 2005 wurde im Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) zum 11. Juni 2005 der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) (en. Authorised Economic Operator (AEO)) eingeführt. Der ZWB ähnelt hierbei in Teilen der US-amerikanischen Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT). Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Insofern ist die Anwendung einheitlicher Standards bei der Vergabe des Status innerhalb der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wurde mit der VO (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 umfassend geändert. Unter anderem wurde die nähere Ausgestaltung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten getroffen. Es werden in Art. 14a Abs. 1 ZK-DVO drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind: Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen: Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) näher erläutert. Zuständig für die Erteilung der Zertifikate ist das Sachgebiet B des örtlich zuständigen Hauptzollamtes (HZA). Die Bearbeitungsfrist dort beträgt ab dem 1. Januar 2010 90 Tage. Diese Frist kann um 30 Tage verlängert werden. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 1. Januar 2010 beträgt die Frist
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