Michael Jakele:Der Musikverein als e.V.
- Taschenbuch 2007, ISBN: 9783640734849
[ED: Taschenbuch], [PU: GRIN Verlag], Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: -, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nü… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: GRIN Verlag], Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: -, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischenRechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung Musikverein ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt.- Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage., DE, [SC: 2.40], Neuware, gewerbliches Angebot, 210x148x2 mm, 32, [GW: 62g], Banküberweisung, Offene Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Internationaler Versand<
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Michael Jakele:Der Musikverein als e.V.
- Taschenbuch 2010, ISBN: 364073484X
[EAN: 9783640734849], Neubuch, [PU: GRIN Verlag], EINGETRAGENERVEREIN; GESELLSCHAFTSRECHT; EHRENAMTLICHETÄTIGKEIT, nach der Bestellung gedruckt Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 i… Mehr…
[EAN: 9783640734849], Neubuch, [PU: GRIN Verlag], EINGETRAGENERVEREIN; GESELLSCHAFTSRECHT; EHRENAMTLICHETÄTIGKEIT, nach der Bestellung gedruckt Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: -, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischenRechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung Musikverein ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt. 32 pp. Deutsch, Books<
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- Taschenbuch 2010, ISBN: 364073484X
[EAN: 9783640734849], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: GRIN Verlag], GESELLSCHAFTSRECHT; EHRENAMTLICHETÄTIGKEIT; EINGETRAGENERVEREIN, Druck auf Anfrage Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im… Mehr…
[EAN: 9783640734849], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: GRIN Verlag], GESELLSCHAFTSRECHT; EHRENAMTLICHETÄTIGKEIT; EINGETRAGENERVEREIN, Druck auf Anfrage Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: -, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischenRechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung Musikverein ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt. 32 pp. Deutsch, Books<
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Der Musikverein als e.V.
- neues Buch2007, ISBN: 9783640734849
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das G… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischen Rechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung ¿Musikverein¿ ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt. Buch 21.0 x 14.8 x 0.3 cm , GRIN, Michael Jakele, GRIN, l Ja<
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- neues Buch2007, ISBN: 9783640734849
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das G… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischenRechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung 'Musikverein' ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt. Buch 21.0 x 14.8 x 0.2 cm , GRIN, Michael Jakele, GRIN, l Ja<
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