Svenja Gelshorn:Privatisierung im Maßregelvollzug: Unter besonderer Berücksichtigung des Bundeslandes Hessen
- Taschenbuch 2001, ISBN: 9783640737017
[ED: Taschenbuch], [PU: GRIN Verlag], Gebraucht - Sehr gut Retoure aus dem Handel mit mittleren Transportmängeln. Buch ist als Mängelexemplar gekennzeichnet. Rechnung liegt bei. - Studien… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: GRIN Verlag], Gebraucht - Sehr gut Retoure aus dem Handel mit mittleren Transportmängeln. Buch ist als Mängelexemplar gekennzeichnet. Rechnung liegt bei. - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Maßregelvollzug, also die Umsetzung der den Freiheitsentzug ermöglichenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, befindet sich seit einiger Zeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Seit Einführung des Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 wurde der Maßregelvollzug stets als Aufgabe der Landeskrankenhäuser angesehen. Seit Einführung des Grundgesetzes ist es den Ländern im Rahmen ihrer konkurrie-renden Gesetzgebung gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG vorbehalten, den Maßregelvollzug durchzuführen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden in der Ausgestaltung des Maßregelvollzugs der einzelnen Länder. Fast unmerklich und ohne Erregung großen Interesses der Presse wurde An-fang des 21. Jahrhunderts der Maßregelvollzug sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt privatisiert. Während die Privatisierung des Strafvollzugs stets öffentliche Debatten nach sich zog, wurde die Öffentlichkeit auf die Zustände im Maßregelrecht erst nach den Beschlüssen des AG Flensburg und zweitinstanzlich des LG Flensburg im Jahr 2005 aufmerksam. Es ist erstaunlich, dass sich die Privatisierung des hoheitlichen Maßregelvollzugs in nahezu jedem Bundesland durchgesetzt hat, obwohl die Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Strafrechts auf Private fast einstimmig abgelehnt wird. Mag es auch auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen eine Privatisierung von 'Kernaufgaben' des Staates abzulehnen, so bedarf es dennoch einer umfassenden Prüfung. Hinzu tritt, dass die materiellen Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Privatisierung bisher in keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich und abschließend geklärt worden sind. Lediglich die neueren Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des OLG Frankfurts haben sich bisher intensiver mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Privatisierung im Maßregelvollzug beschäftigt. Das OLG Frankfurt befasst sich darin mit den bereits vollzogenen Privatisierungsvorgängen in Hessen und befindet diese für rechtmäßig. Inwieweit eine Privatisierung im Maßregelvollzug sowohl im Allgemeinen als auch speziell im Fall Hessen verfassungsrechtlich zulässig ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden., DE, [SC: 0.00], leichte Gebrauchsspuren, gewerbliches Angebot, 213x149x15 mm, 40, [GW: 119g], Banküberweisung, PayPal, Internationaler Versand<
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Svenja Gelshorn:Privatisierung im Maßregelvollzug : Unter besonderer Berücksichtigung des Bundeslandes Hessen
- Taschenbuch 2010, ISBN: 3640737016
[EAN: 9783640737017], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: GRIN Verlag], Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, … Mehr…
[EAN: 9783640737017], Neubuch, [SC: 0.0], [PU: GRIN Verlag], Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Maßregelvollzug, also die Umsetzung der den Freiheitsentzug ermöglichenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, befindet sich seit einiger Zeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Seit Einführung des Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 wurde der Maßregelvollzug stets als Aufgabe der Landeskrankenhäuser angesehen. Seit Einführung des Grundgesetzes ist es den Ländern im Rahmen ihrer konkurrie-renden Gesetzgebung gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG vorbehalten, den Maßregelvollzug durchzuführen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden in der Ausgestaltung des Maßregelvollzugs der einzelnen Länder. Fast unmerklich und ohne Erregung großen Interesses der Presse wurde An-fang des 21. Jahrhunderts der Maßregelvollzug sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt privatisiert. Während die Privatisierung des Strafvollzugs stets öffentliche Debatten nach sich zog, wurde die Öffentlichkeit auf die Zustände im Maßregelrecht erst nach den Beschlüssen des AG Flensburg und zweitinstanzlich des LG Flensburg im Jahr 2005 aufmerksam. Es ist erstaunlich, dass sich die Privatisierung des hoheitlichen Maßregelvollzugs in nahezu jedem Bundesland durchgesetzt hat, obwohl die Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Strafrechts auf Private fast einstimmig abgelehnt wird. Mag es auch auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen eine Privatisierung von 'Kernaufgaben' des Staates abzulehnen, so bedarf es dennoch einer umfassenden Prüfung. Hinzu tritt, dass die materiellen Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Privatisierung bisher in keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich und abschließend geklärt worden sind. Lediglich die neueren Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des OLG Frankfurts haben sich bisher intensiver mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Privatisierung im Maßregelvollzug beschäftigt. Das OLG Frankfurt befasst sich darin mit den bereits vollzogenen Privatisierungsvorgängen in Hessen und befindet diese für rechtmäßig. Inwieweit eine Privatisierung im Maßregelvollzug sowohl im Allgemeinen als auch speziell im Fall Hessen verfassungsrechtlich zulässig ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden., Books<
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Svenja Gelshorn:Privatisierung im Maßregelvollzug
- Taschenbuch 2010, ISBN: 3640737016
[EAN: 9783640737017], Neubuch, [PU: GRIN Verlag Okt 2010], This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Straf… Mehr…
[EAN: 9783640737017], Neubuch, [PU: GRIN Verlag Okt 2010], This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Maßregelvollzug, also die Umsetzung der den Freiheitsentzug ermöglichenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, befindet sich seit einiger Zeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Seit Einführung des Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 wurde der Maßregelvollzug stets als Aufgabe der Landeskrankenhäuser angesehen. Seit Einführung des Grundgesetzes ist es den Ländern im Rahmen ihrer konkurrie-renden Gesetzgebung gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG vorbehalten, den Maßregelvollzug durchzuführen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden in der Ausgestaltung des Maßregelvollzugs der einzelnen Länder. Fast unmerklich und ohne Erregung großen Interesses der Presse wurde An-fang des 21. Jahrhunderts der Maßregelvollzug sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt privatisiert. Während die Privatisierung des Strafvollzugs stets öffentliche Debatten nach sich zog, wurde die Öffentlichkeit auf die Zustände im Maßregelrecht erst nach den Beschlüssen des AG Flensburg und zweitinstanzlich des LG Flensburg im Jahr 2005 aufmerksam. Es ist erstaunlich, dass sich die Privatisierung des hoheitlichen Maßregelvollzugs in nahezu jedem Bundesland durchgesetzt hat, obwohl die Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Strafrechts auf Private fast einstimmig abgelehnt wird. Mag es auch auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen eine Privatisierung von 'Kernaufgaben' des Staates abzulehnen, so bedarf es dennoch einer umfassenden Prüfung. Hinzu tritt, dass die materiellen Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Privatisierung bisher in keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich und abschließend geklärt worden sind. Lediglich die neueren Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des OLG Frankfurts haben sich bisher intensiver mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Privatisierung im Maßregelvollzug beschäftigt. Das OLG Frankfurt befasst sich darin mit den bereits vollzogenen Privatisierungsvorgängen in Hessen und befindet diese für rechtmäßig. Inwieweit eine Privatisierung im Maßregelvollzug sowohl im Allgemeinen als auch speziell im Fall Hessen verfassungsrechtlich zulässig ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. 40 pp. Deutsch, Books<
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Svenja Gelshorn:Privatisierung im Maßregelvollzug Unter besonderer Berücksichtigung des Bundeslandes Hessen
- neues Buch 2010, ISBN: 9783640737017
Kartoniert, 40 Seiten, 210mm x 148mm x 4mm, Sprache(n): ger Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14, 0, Westfälische … Mehr…
Kartoniert, 40 Seiten, 210mm x 148mm x 4mm, Sprache(n): ger Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14, 0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Maßregelvollzug, also die Umsetzung der den Freiheitsentzug ermöglichenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, befindet sich seit einiger Zeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Seit Einführung des Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 wurde der Maßregelvollzug stets als Aufgabe der Landeskrankenhäuser angesehen. Seit Einführung des Grundgesetzes ist es den Ländern im Rahmen ihrer konkurrie-renden Gesetzgebung gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG vorbehalten, den Maßregelvollzug durchzuführen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden in der Ausgestaltung des Maßregelvollzugs der einzelnen Länder. Fast unmerklich und ohne Erregung großen Interesses der Presse wurde An-fang des 21. Jahrhunderts der Maßregelvollzug sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt privatisiert. Während die Privatisierung des Strafvollzugs stets öffentliche Debatten nach sich zog, wurde die Öffentlichkeit auf die Zustände im Maßregelrecht erst nach den Beschlüssen des AG Flensburg und zweitinstanzlich des LG Flensburg im Jahr 2005 aufmerksam. Es ist erstaunlich, dass sich die Privatisierung des hoheitlichen Maßregelvollzugs in nahezu jedem Bundesland durchgesetzt hat, obwohl die Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Strafrechts auf Private fast einstimmig abgelehnt wird. Mag es auch auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen eine Privatisierung von ¿Kernaufgaben¿ des Staates abzulehnen, so bedarf es dennoch einer umfassenden Prüfung. Hinzu tritt, dass die materiellen Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Privatisierung bisher in keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich und abschließend geklärt worden sind. Lediglich die neueren Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des OLG Frankfurts haben sich bisher intensiver mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Privatisierung im Maßregelvollzug beschäftigt. Das OLG Frankfurt befasst sich darin mit den bereits vollzogenen Privatisierungsvorgängen in Hessen und befindet diese für rechtmäßig. Inwieweit eine Privatisierung im Maßregelvollzug sowohl im Allgemeinen als auch speziell im Fall Hessen verfassungsrechtlich zulässig ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Versandkostenfreie Lieferung, [PU: Grin-Verlag, München]<
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Svenja Gelshorn:Privatisierung im Maßregelvollzug
- Taschenbuch 2010, ISBN: 9783640737017
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der… Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Massregelvollzug, also die Umsetzung der den Freiheitsentzug ermöglichenden Massregeln der Besserung und Sicherung, befindet sich seit einiger Zeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Seit Einführung des Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Massregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933 wurde der Massregelvollzug stets als Aufgabe der Landeskrankenhäuser angesehen. Seit Einführung des Grundgesetzes ist es den Ländern im Rahmen ihrer konkurrie-renden Gesetzgebung gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG vorbehalten, den Massregelvollzug durchzuführen. Dies führt zu deutlichen Unterschieden in der Ausgestaltung des Massregelvollzugs der einzelnen Länder. Fast unmerklich und ohne Erregung grossen Interesses der Presse wurde An-fang des 21. Jahrhunderts der Massregelvollzug sowohl in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt privatisiert. Während die Privatisierung des Strafvollzugs stets öffentliche Debatten nach sich zog, wurde die Öffentlichkeit auf die Zustände im Massregelrecht erst nach den Beschlüssen des AG Flensburg und zweitinstanzlich des LG Flensburg im Jahr 2005 aufmerksam. Es ist erstaunlich, dass sich die Privatisierung des hoheitlichen Massregelvollzugs in nahezu jedem Bundesland durchgesetzt hat, obwohl die Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Strafrechts auf Private fast einstimmig abgelehnt wird. Mag es auch auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen eine Privatisierung von ¿Kernaufgaben¿ des Staates abzulehnen, so bedarf es dennoch einer umfassenden Prüfung. Hinzu tritt, dass die materiellen Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Privatisierung bisher in keiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts massgeblich und abschliessend geklärt worden sind. Lediglich die neueren Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des OLG Frankfurts haben sich bisher intensiver mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Privatisierung im Massregelvollzug beschäftigt. Das OLG Frankfurt befasst sich darin mit den bereits vollzogenen Privatisierungsvorgängen in Hessen und befindet diese für rechtmässig. Inwieweit eine Privatisierung im Massregelvollzug sowohl im Allgemeinen als auch speziell im Fall Hessen verfassungsrechtlich zulässig ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Bücher 21.0 cm x 14.8 cm x 0.4 cm mm , GRIN, Taschenbuch, GRIN<
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