Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher… Mehr…
Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auf. Den Behörden kommen gleichwohl zahlreiche Überwachungs- und Handlungsbefugnisse zu, die durch partizipative Instrumente der Rechtsdurchsetzung ergänzt werden. In Zusammenarbeit von Theorie und Praxis soll in diesem Kommentar versucht werden, auf rechtsdogmatischer Basis für die Praxis handhabbare Lösungen zu entwickeln. Für einzelne Fragen musste dabei aber doch auf die Verantwortung des Gesetzgebers hingewiesen werden. Dr. Karl Weber ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Johannes Barbist ist Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Wien-Innsbruck, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien in Österreich. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Umweltrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Weitere Rechtsgebiete 18.1 cm x 13.4 cm x 2.3 cm mm , Verlag Österreich, Taschenbuch, Verlag Österreich<
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Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auf. Den Behörden kommen gleichwohl zahlreiche Überwachungs- und Handlungsbefugnisse zu, die durch partizipative Instrumente der Rechtsdurchsetzung ergänzt werden. In Zusammenarbeit von Theorie und Praxis soll in diesem Kommentar versucht werden, auf rechtsdogmatischer Basis für die Praxis handhabbare Lösungen zu entwickeln. Für einzelne Fragen musste dabei aber doch auf die Verantwortung des Gesetzgebers hingewiesen werden. Dr. Karl Weber ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Johannes Barbist ist Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Wien-Innsbruck, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien in Österreich. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Umweltrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Weitere Rechtsgebiete 18.1 cm x 13.4 cm x 2.3 cm mm , Verlag Österreich, Verlag Österreich<
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Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auf. Den Behörden kommen gleichwohl zahlreiche Überwachungs- und Handlungsbefugnisse zu, die durch partizipative Instrumente der Rechtsdurchsetzung ergänzt werden. In Zusammenarbeit von Theorie und Praxis soll in diesem Kommentar versucht werden, auf rechtsdogmatischer Basis für die Praxis handhabbare Lösungen zu entwickeln. Für einzelne Fragen musste dabei aber doch auf die Verantwortung des Gesetzgebers hingewiesen werden. Dr. Karl Weber ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Johannes Barbist ist Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Wien-Innsbruck, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien in Österreich. Buch 18.1 x 13.4 x 2.3 cm , Verlag Österreich, Karl Weber,Johannes Barbist, Verlag Österreich, eber<
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Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auf. Den Behörden kommen gleichwohl zahlreiche Überwachungs- und Handlungsbefugnisse zu, die durch partizipative Instrumente der Rechtsdurchsetzung ergänzt werden. In Zusammenarbeit von Theorie und Praxis soll in diesem Kommentar versucht werden, auf rechtsdogmatischer Basis für die Praxis handhabbare Lösungen zu entwickeln. Für einzelne Fragen musste dabei aber doch auf die Verantwortung des Gesetzgebers hingewiesen werden. Dr. Karl Weber ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Johannes Barbist ist Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Wien-Innsbruck, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien in Österreich. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Umweltrecht;Bücher > Fachbücher > Recht > Weitere Rechtsgebiete 18.1 cm x 13.4 cm x 2.3 cm mm , Verlag Österreich, Taschenbuch, Verlag Österreich<
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Detailangaben zum Buch - Bundesumwelthaftung
EAN (ISBN-13): 9783704651280 ISBN (ISBN-10): 3704651281 Gebundene Ausgabe Taschenbuch Erscheinungsjahr: 2009 Herausgeber: Verlag Österreich 272 Seiten Gewicht: 0,348 kg Sprache: ger/Deutsch
Buch in der Datenbank seit 2007-11-16T19:35:37+01:00 (Berlin) Buch zuletzt gefunden am 2023-12-18T17:47:22+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783704651280
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-7046-5128-1, 978-3-7046-5128-0 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: weber johann, johannes webers, karl weber, weber leopold, binder, von weber Titel des Buches: kurzkommentar
Daten vom Verlag:
Autor/in: Karl Weber; Johannes Barbist Titel: Bundesumwelthaftung Verlag: Verlag Österreich 272 Seiten Erscheinungsjahr: 2009-11-10 Wien; AT Gedruckt / Hergestellt in Österreich. Gewicht: 0,345 kg Sprache: Deutsch 55,00 € (DE) 55,00 € (AT) Available
Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, BGBl I 2009/55) wurde das österr Umweltrecht einen Schritt näher an das Verursacherprinzip herangeführt. Dieses Gesetz geht auf die UH-RL der EU zurück und setzt diese im Bereich der Bundeskompetenzen um. Erst zusammen mit den erst teilweise erlassenen Landes-UHG wird die UH-RL vollständig umgesetzt sein. Das B-UHG ist konsequent am Verursacherprinzip orientiert und trägt den Unternehmern verschiedenster umweltbelastender Berufe eine verstärkte Eigenverantwortung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auf. Den Behörden kommen gleichwohl zahlreiche Überwachungs- und Handlungsbefugnisse zu, die durch partizipative Instrumente der Rechtsdurchsetzung ergänzt werden. In Zusammenarbeit von Theorie und Praxis soll in diesem Kommentar versucht werden, auf rechtsdogmatischer Basis für die Praxis handhabbare Lösungen zu entwickeln. Für einzelne Fragen musste dabei aber doch auf die Verantwortung des Gesetzgebers hingewiesen werden. Dr. Karl Weber ist Universitätsprofessor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Johannes Barbist ist Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Wien-Innsbruck, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien in Österreich.